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Arbeitszeugnis Formulierungen

Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, steht ihm ein schriftliches Arbeitszeugnis zu, das wahr und wohlwollend - so will es der Gesetzgeber - formuliert sein muss.

Leider ergibt sich hieraus oft ein Widerspruch, den man in den letzten Jahren durch einige sehr geeignete, aber auch unpassende Formulierungen versucht hat, aufzulösen:

So kann ein Mitarbeiter, der alle Arbeiten “stets ordnungsgemäß erledigt” hat, auch ein Bürokrat mit wenig Eigeninitiative sein. Wenn jemandem “großer Fleiß” bescheinigt wird, kann es auch bedeuten, dass er zwar eifrig, aber nicht besonders tüchtig war. Falls in der Sozialformel des Zeugnisses steht: “ Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen”, wird auch heute oft noch angenommen, dass es sich um einen Mitläufer gehandelt hat, der sich gut anpassen kann. Auch wenn ein Mitarbeiter tüchtig war und “sich gut verkaufen” konnte, sollte man aufpassen: es könnte sich unter Umständen um die Beschreibung eines  Arbeitnehmers handeln, der sich unangenehm in den Vordergrund stellt und von Teamarbeit nicht viel hält.

“Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild” ist nicht viel besser: Hier wird durch die Blume mitgeteilt, dass der Mitarbeiter außer seiner Pünktlichkeit nicht viel zu bieten hatte: man kann auch sagen, dass es sich um einen leistungsschwachen Arbeitnehmer handelte. Hierfür gibt es noch eine Reihe anderer Formulierungen, die ähnliches dokumentieren sollen:

Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden: (Er hat versagt und es nicht geschafft.) oder: Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt: (Er hat getan, was er konnte, aber das war nicht viel.) Auch nicht besser wäre: Er war immer mit Interesse bei der Sache: (Er hat sich angestrengt, aber nichts geleistet.)

Ganz schlimm wird es, wenn der Arbeitnehmer “für seine Arbeit Verständnis zeigte”. Hier spricht man nicht mehr von Unvermögen, sondern schon von echter Leistungsverweigerung. 


Formulierungen in der Leistungsbeurteilung

Neben der Leistungsbeurteilung finden sich gern auch in der Beschreibung des Sozialverhaltens kritische Formulierungen:

So wäre der Satz “Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter” zu interpretieren mit: er baggerte gern auch Kolleginnen an und / oder für Vorgesetzte (die hier explizit nicht genannt werden) war er ein schwerer Brocken. Gleiches gilt für ”Für die Belange der Belegschaft bewies er stets großes Einfühlungsvermögen”.

Auch schwierig wäre der Ausdruck: “Wir haben ihn als umgänglichen Kollegen kennengelernt.” Eine vielfach verbreitete Interpretation zielt darauf ab, dass man den Mitarbeiter “lieber von hinten als von vorn sah”. Gar nicht geht auch: “durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei”. Ein Verdacht auf übermäßigen Alkoholgenuss (am Arbeitsplatz) ist Ihnen sicher.


Die Schlussformulierung

Die Schlussformulierung im Arbeitszeugnis kann einen guten Eindruck kaputt machen

Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt, heißt nichts anderes als: Wir haben ihm gekündigt und er geht mit einem Aufhebungsvertrag, durch den wir die gesetzliche Kündigungsfrist einvernehmlich umgehen (in der Regel: abkürzen).

Entgegen oft anders lautenden Passagen hat die “einvernehmliche” oder “nicht einvernehmliche Trennung” eigentlich keinerlei Bedeutung für das Zeugnis. Ob der Arbeitnehmer über einen Aufhebungsvertrag das Unternehmen verlässt, ist vollkommen irrelevant für den Leser. Wichtig ist hier nur zu wissen, ob es sich um eine arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitige Kündigung handelte. Falls man betonen möchte, dass man sich “im Guten” getrennt hat, sollte man formulieren: “... im besten gegenseitigen Einvernehmen”.

Eine gute Beurteilung drückt sich immer in den Worten "vollsten", "außerordentlich", "bester", "sehr gut", "in jeder Hinsicht" aus.


Generelle Regeln für das Arbeitszeugnis

Der Schlüssel für rechtssichere  Arbeitszeugnisse

Form:

Jedes Arbeitszeugnis muss schriftlich verfasst und auf Firmenpapier (Seite 1 und 2) ausgedruckt werden. Es muss sauber, also fleckfrei sein und darf keine Knicke oder Eselsohren haben. Ein Arbeitszeugnis ist offizielles Dokument und wird als solches ausgestellt und behandelt.

Persönlich zugeschnitten:

Wichtig für jede Personalabteilung zu wissen ist: man darf keine Zeugnisse von anderen Mitarbeitern kopieren - es muss immer individuell auf den jeweiligen Arbeitnehmer und seine Leistungen zugeschnitten sein.

Einleitung:

Das Arbeitszeugnis beginnt immer mit persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Geburtsort (zur weiteren Verifizierung). Aus Datenschutzgründen wird nicht mehr (wie früher oft gemacht) die Adresse des Mitarbeiters eingefügt. Dies gilt heute als absolutes No-Go. Darüber hinaus finden sich im Einleitungsteil Angaben zum Eintrittstermin und der Stellenbezeichnung - gegebenenfalls verbunden mit Angaben zur Verantwortungsbreite (zum Beispiel auch Prokura) und zum Direct Report.

Unternehmenspräsentation

Sie kann auch am Anfang eines Zeugnisses stehen, wenn die Darstellung der folgenden Karriere des Mitarbeiters etwas umfangreicher wird (wie meist bei langjährigen Betriebszugehörigkeiten). Ansonsten findet man Angaben zum Unternehmen nach dem ersten Absatz, also der Einleitung. Eine Unternehmenspräsentation ist nicht, wie viele meinen, zwingend erforderlich - ein Zeugnis kann auch ohne ausgestellt werden. Nützlich sind sie im Grunde als a) Marketinginstrument für das Unternehmen und b) für den Leser, um den Kontext der Tätigkeit besser einschätzen zu können.

Schlussformulierung

Richtig ist, dass Unternehmen heute weder Dank noch Bedauern aussprechen müssen - aber es gehört nach wie vor zum guten Ton. Ein Fehlen der Formulierungen wird zum Nachteil des Mitarbeiters ausgelegt, denn noch hat sich die rechtliche Regelung nicht überall herumgesprochen und: viele Zeugnisse enthalten die Zusätze als Selbstverständlichkeit und in Anerkennung der Leistungen des Mitarbeiters. Ein Abweichen von einer gängigen Lösung - auch wenn sie als rechtlich korrekt festgestellt wird - kann sehr schnell zum Nachteil des Mitarbeiters ausgelegt werden.

Erfahren Sie mehr unter: Personalentwicklungsberatung.de oder auch: Manager-Zeugnis.de


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